Aktuelle Meldungen
Neue Zulassungen sowie Zulassungserweiterungen im Mai-Udpate 2024
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Mai-Update 2024 bekannt:
Neuzulassungen
- ARAGON (00B225-00) (Wirkstoff Prothioconazol) (A)
- Bokator (00A960-00) (Wirkstoffe Aclonifen, Diflufenican) (A)
- Clayton Neutron (00B250-00) (Wirkstoff Metamitron) (A)
- EMPEROR (00B230-00) (Wirkstoff Metazachlor)(A)
- Jura Max (00A952-00) (Wirkstoffe Diflufencian, Prosulfocarb) (A)
- MERLIN FLEXX DUO (00B159-00) (Wirkstoffe Cyprosulfamide, Isoxaflutole, Terbuthylazin) (A)
- Prepper 480 FS (00A215-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (G)
- Regullo Twist 250 EC (00B243-00) (Wirkstoff Trinexapac) (A)
- Sedim 120 (00B189-00) (Wirkstoff Clethodim) (A, G, O)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau
Änderung Handelsname
Erweiterungen der Zulassung
- Centium 36 CS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Dicke Bohne, Feuerbohne, Kichererbse, Lupinen und Platterbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- FLEXIDOR: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kamille, Melisse und Minze gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- Fusilade MAX: Zulassungserweiterung in Tafeltrauben und Weinreben gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke
- Luna Sensation: Zulassungserweiterung in Möhre, Hopfen, Knollensellerie, Pastinak und Wurzelpetersilie
- Moddus: Zulassungserweiterung in Weizen und Gerste zur Halmfestigung
- Rapsan 500: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kohlgemüse und Ölrauke gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- TEBU 25: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosenkohl, Strauchbeerenobst-Arten, Rasen und Herbstchrysanthemen
- Reboot: Zulassungserweiterung in Keltertrauben und Tafeltrauben gegen Falschen Mehltau
Madex Primo nach Art. 53 in Kernobst gegen Apfelwickler
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Madex Primo (Wirkstoff Cydia pomonella Granulosevirus Isolta V14) in Kernobst gegen Apfelwickler bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 10.05.2024 bis zum 06.09.2024 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 500 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 400 ha, hauptsächlich für ökologisch wirtschaftende Betriebe mit Resistenzproblemen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 06.05.2024
TEBU 25: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosenkohl, Strauchbeerenobst-Arten, Rasen und Herbstchrysanthemen
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für TEBU 25 (00A352-00) bekannt.
- gegen Weißen Rost in Herbstchrysanthemen (C. indicum) (ausgenommen langtriebige Chrysanthemen) im Gewächshaus (01-026) und im Freiland (01-025)
- gegen Pilzliche Blattfleckenerreger in Rasen
- Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Spiel- und Liegewiesen, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schul- und Kindergartengelände, Sportplätze (01-023)
- Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Straßenbegleitgrün, Friedhöfe, Golfplätzen, Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) (01-022)
- gegen Mehltau und Blattfallkrankheit in Stachelbeeren (01-019)
- gegen Mehltau in Rote, Weiße und Schwarze Johannisbeere (01-016)
- gegen Grauschimmel in Johannisbeerartigem Beerenobst (01-018)
- gegen Kohlschwärze in Rosenkohl (01-005)
Exirel nach Art. 53 in Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen und Kirschessigfliege sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode und Pfirsich gegen Kirschessigfliege
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für EXIREL (00A670-00) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
In Süß- und Sauerkirschen gegen Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi + R. cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 02.05.2024 bis 29.08.2024.
In Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) vom 15.06.2024 bis 12.10.2024.
Die zugelassene Menge wurde auf 11.250 Liter begrenzt. Ausreichend für 4.200 ha Süß- und Sauerkirschen außerhalb von Wasserschutzgebieten und 300 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie für 1.600 ha Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsiche außerhalb von Wasserschutzgebieten und 200 ha innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Zur BVL-Fachmeldung vom 03.05.2024
Fusilade MAX: Zulassungserweiterung in Tafeltrauben und Weinreben gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Gemeine Quecke
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für Fusilade Max (024847-00) in Tafeltraube und Weinrebe gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (17-001) und Gemeine Quecke (17-002) bekannt.
Korrektur BVL-Fachmeldung vom 25.03.2024: Anordnung des Ruhens der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 22. März 2024 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG (005177-00) mit dem Wirkstoff Captan angeordnet. Der Handel mit und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind damit bis auf Weiteres nicht zulässig.
In der ersten Version der Fachmeldung vom 25. März 2024 fehlte der
Hinweis, dass das Ruhen der Zulassung auch für die Vertriebserweiterung
gilt.
Die Anordnung des Ruhens gilt ebenso für die Vertriebserweiterung Orthocid (005177-60) und für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
- Orefa Captan 80 WG (005177-00/001)
- Malvin 80 WG (005177-00/009)
- Malvin 80 WG (005177-00/012)
- Capone WG (005177-00/013)
- Capone WG (005177-00/015)
Hintergrund: In Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden. Die Firma UPL Deutschland GmbH, die Malvin WG (800 g/kg Captan) vertreibt, informierte auf ihrer Homepage darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht: https://de.upl-ltd.com/News-Details/verkauf-von-malvin-bis-auf-weiteres-gestoppt
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.04.2024
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