07.09.2026
Das BVL informiert über die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Proplant (024508-00) in Kopfkohle (Rot-, Weiß-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) und in Kohlrabi gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica).
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 17.09.2026 bis 14.01.2027 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 5.400 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 4.360 ha.
BVL-Fachmeldung Details Notfallzulassung Kopfkohle Details Notfallzulassung Kohlrabi PS Info-Liste Notfallzulassungen