Aktuelle Meldungen
LMA nach Art. 53 in Kernobst gegen Feuerbrand ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für LMA (Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat) in Kernobst gegen Feuerbrand (Erwinia amylovora) mit insgesamt 4 Anwendungen bekannt.
- 3 Anwendungen ab BBCH 61 bis BBCH 67 während der Blüte
- 1 Anwendung bis BBCH 81 nach Hagel
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 22.03.2023 bis zum 19.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 40.000 kg begrenzt, ausreichend für ca. 1.000 ha bei durchschnittlich zwei Behandlungen.
VERIMARK: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in verschiedenen Fruchtgemüse-Arten und Erdbeeren im Gewächshaus ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für VERIMARK (008518-00) im Gewächshaus bekannt.
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, Blattläuse und Erdbeerblütenstecher
- in Erdbeere in Hydrokultur (01-007)
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Blattläuse und Weiße Fliege
- gegen freifressende Schmetterlingsraupen, Eulenarten, blattminierende Insekten, Tomatenminiermotte (Tuta absoluta), Blattläuse und Weiße Fliege
zum Zulassungbericht vom 06.03.2023
Karate Zeon nach Art. 53 in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen ▾ mehr
Karate Zeon nach Art. 53 in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Karate Zeon (024675-00) in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirschen gegen Schadwanzen (Junge Nymphenstadien L1 bis L3) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage genehmigt.
Gegen Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) und Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) vom 25.03.2023 bis 22.07.2023.
Gegen Grüne Reiswanze (Nezara viridula), Grüne Stinkwanze (Palomena prasina), Graue Gartenwanze (Rhaphigaster nebulosa), Marmorierte Baumwanze (Halymorpha halys) und Beerenwanze (Dolycoris baccarum) vom 01.05.2023 bis 28.08.2023.
Die zugelassene Menge wurde auf 120 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.400 ha Apfel und Birne sowie 200 ha Süß- und Sauerkirschen.
Neue Zulassungen, erneute Zulassungen und Änderung Handelsname im März-Update 2023 ▾ mehr
Neue Zulassungen, erneute Zulassungen und Änderung Handelsname im März-Update 2023 ▴ weniger
Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Update März 2023 bekannt:
Neuzulassungen
- AMSTAF 800 EC (00A956-00) (A,G,Z)
- Chrome (00A448-00) (A)
- Fantasia Gold (00B031-00) (A,G)
- Flim (00B030-00) (A)
- Ganifen (00A145-00) (A)
- GRAPHITE (00A603-00) (A)
- ROUBAIX (00B023-00) (A,G,O)
- Teldor (00B035-00) (G,O) -> keine erneute Zulassung, da Änderung der Zulassungsnummer, zuvor 007362-00)
Erneute Zulassungen
A = Ackerbau | F = Forst | G = Gemüsebau | O = Obstbau | Z=Zierpflanzenbau
Änderung Handelsname
Erweiterungen der Zulassungen (siehe "Aktuelle Meldungen")
- BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Art. 51 für Gleisanlagen von April bis September
- Chikara: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Nadelgehölzen (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen)
- Exirel: Zulassungserweiterung in Apfel, Birne, Mispel, Quitte, Pflaume und Weinrebe (Keltertrauben)
- Focus Ultra: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Erdbeere
- ITCAN SL 270: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Tabak
- Neudosan Neu: Zulassungserweiterung Zierpflanzen im Freiland gegen Spinnmilben
- Onyx: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Sorghumhirse
- Propulse: Zulassungserweiterung in Sojabohne gegen Diaporthe und Sclerotinia
- SWITCH: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Holunder, Heidelbeeren, Johannisbeeren (rote, gelbe, weiße) und Stachelbeeren
- Revystar: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Erzeugung von Roll-/Fertigrasen)
- Target SC: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Erdbeeren und Zierpflanzen
- Teppeki: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Johannisbeeren (rote, gelbe, weiße) und Stachelbeeren im Gewächshaus
Exigon nach Art. 53 in Wiesen, Weiden, Rollrasen, Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Laub- und Nadelholz, Weinrebe, Baumobst und Beerenobst gegen Engerlinge ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Exigon (Wirkstoff Beauveria bassiana Stamm BOV1) gegen Engerlinge (Feldmaikäfer, Junikäfer und Gartenlaubkäfer) beim Überschreiten von Behandlungsschwellen und erwartetem Starkbefall bekannt.
- Grünland: Wiesen und Weiden
- Nichtkulturland: Rollrasen
- Ausschließlich in Fahrgassen von Junganlagen und unmittelbar angrenzenden Flächen sowie als Tauchbehandlung der Wurzel unmittelbar vor der Pflanzung
- Zierpflanzenbau: Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze
- Forst: Laubholz, Nadelholz
- Weinbau: Weinrebe
- Obstbau: Baumobst, Beerenobst
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.03.2023 bis 28.06.2023 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 4.800 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 1.000 ha Wiesen, Weiden und Rollrasen sowie 600 ha Laub- und Nadelholz. Eine Behandlungsfläche der übrigen Kulturen ist zum aktuellen Zeitpunkt (03.03.23) nicht im Bescheid hinterlegt.
BVL-Fachmeldung vom 03.03.2023
Exirel: Zulassungserweiterung in Apfel, Birne, Mispel, Quitte, Pflaume und Weinrebe (Keltertrauben) ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung für Exirel (00A670-00) im Obstbau und Weinbau bekannt.
- in Apfel, Birne, Mispel, Quitte gegen Spanner und Wickler (00-001)
- in Pflaume gegen Fruchtschalenwickler, Pflaumenwickler und Spanner (00-006)
- in Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) gegen Kirschessigfliege und Rebenzikade (00-005)
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