Aktuelle Meldungen
SpinTor nach Art. 53 in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für SpinTor (005314-00) in Erdbeeren (späte Sorten, ausgenommen Remontierer) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde vom 15.06.2023 bis 12.10.2023 für 120 Tage genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 400 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 05.03.2023
BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in diversen Kulturen im Acker-, Obst- , Gemüse- und Zierpflanzenbau
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für BELOUKHA (008528-00) in diversen Kulturen bekannt.
Einsatzgebiet Ackerbau
- 05-010: in Kohlrübe, Markstammkohl, Speiserüben, (Stoppelrübe, Mairübe etc.) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet Gemüsebau
- 05-007: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor der Saat / vor dem Pflanzen)
- 05-011: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Fruchtgemüse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach dem Auflaufen)
- 05-005: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Zwiebelgemüse, Feldsalat, Spinat, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Buschbohne, Erbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
Einsatzgebiet Obstbau
- 05-002: in Beerenobst (ausgenommen:Erdbeere) zur Abtötung von Ruten (Bandbehandlung)
- 05-001: in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-004: in Steinobst zur Abtötung von Wurzelschossern (als Einzelpflanzenbehandlung)
- 05-003: in Steinobst gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-009: in Obstkulturen (Junganlagen) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor dem Pflanzen)
Einsatzgebiet Zierpflanzenbau
- 05-006: in Zierpflanzen (ausgenommen: Nordmann-Tanne) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 gegen Echten Mehltau in diversen Kulturen
▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS (00A990-00) gegen Echten Mehltaupilze im Gewächshaus bekannt.
- im Obstbau in Erdbeeren (02-001), Himbeerartiges Beerenobst (02-003) sowie Johannisbeerartiges Beerenobst (02-002)
- im Gemüsebau in Blattgemüse (02-004), Frische Kräuter (02-011), Fruchtgemüse (ausgenommen Tomate) (02-005), Gewürzkräuter (02-006), Kohlgemüse (02-007), Sprossgemüse (02-010), Wurzel- und Knollengemüse (02-008) sowie Zwiebelgemüse (02-009)
- im Zierpflanzenbau in Zierpflanzen (ausgenommen Rosen) (02-013)
Karate Zeon nach Art. 53 in Brombeeren, Himbeeren sowie Holunder gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Karate Zeon (024675-00) in Brombeeren und Himbeeren (Freiland & Gewächshaus) sowie in Holunder (Freiland) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 15.06.2023 bis 12.10.2023 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 105 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von etwa 1.400 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 24.05.2023
BVL-Fachmeldung: Genehmigungen für den Parallelhandel für die Pflanzenschutzmittel LAMBADA und Pendulum widerrufen
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Genehmigungen für den Parallelhandel für die folgenden Pflanzenschutzmittel widerrufen:
- zum 20.12.2022: LAMBADA (GP-Nr. 024675-00/115), Referenzmittel Karate Zeon (024675-00)
- zum 12.05.2023: Pendulum (GP-Nr. 005958-00/043), Referenzmittel Stomp Aqua (005958-00)
Die Widerrufe gelten nur für die Mittel mit den angegebenen GP-Nummern.
Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass eventuelle Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.
BVL-Fachmeldung vom 23.05.2023
BVL-Fachmeldung: Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal widerrufen
▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Mai 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal (GP-Nr. 024353-00/089) widerrufen. Goal ist ein Parallelimport zu dem Referenzmittel SCORE (024353-00).
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.05.2023
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen