Aktuelle Meldungen
BVL-Fachmeldung: Verkürzte Aufbrauchfrist von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Clofentezin
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Das BVL informiert in der Fachmeldung vom 17.11.2023:
Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für Clofentezin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern (Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456).
Apollo 50 SC (008861-00) ist in Deutschland das einzige noch zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clofentezin. Seine Zulassung endet am 31. Dezember 2023 regulär durch Zeitablauf.
Für dieses Mittel gilt eine reguläre Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2024 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 11. November 2024. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2456.
Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Zur BVL-Fachmeldung vom 17.11.2023
Neue Zulassungen, erneute Zulassungen und neue Handelsnamen im Oktober-Update 2023
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Neue Zulassungen, erneute Zulassungen und neue Handelsnamen im Oktober-Update 2023
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Oktober-Update 2023 bekannt:
Neuzulassungen
- Capetus Extra (00A997-00) (Wirkstoffe Prothioconazol, Tebuconazol) (A)
- Chrysal BVB (00B086-00) (Wirkstoffe 6-Benzyladenin, Gibberelline (GA4/GA7)) (Z)
- Chrysal Plus (00B090-00) (Wirkstoff Ethephon) (Z)
- Clayton Docker (00B181-00) (Wirkstoffe Fluroxypyr, Triclopyr) (Gr)
- COPFORCE EXTRA (008695-00) (Wirkstoffe Cymoxanil, Kupferhydroxid) (G)
- DITHIAFIN (00B092-00) (Wirkstoff Dithianon) (O)
- Folpan Gold (00B040-00) (Wirkstoffe Folpet, Metalaxyl-M) (H,W)
- Gold 450 EC (008633-00) (Wirkstoffe 2,4-D, Fluroxypyr) (A)
- HYCOP (00A482-00) (Wirkstoff Kupferhydroxid) (O,W)
- Limocide (00A921-00) (Wirkstoff Orangenöl) (G,O,Z)
- Organic CARBOxid (00A900-00) (Wirkstoff Kohlendioxid) (VS)
- V-SATE 500 SC (00B135-00) (Wirkstoff Ethofumesat) (A)
- Zeppos (00A559-00) (Wirkstoffe Iodosulfuron, Mefenpyr, Mesosulfuron) (A)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | Gr = Grünland | H = Hopfen | O = Obstbau | VS = Vorratsschutz | W = Weinbau | Z = Zierpflanzenbau
Erneute Zulassungen
- CARBO Kohlensäure (053892-00) (VS)
- Reboot (027692-00) (A)
Erweiterungen der Zulassungen (siehe "Aktuelle Meldungen")
- Belanty: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Zierpflanzen gegen Rostpilze
- Brodal: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Winterhafer, Weidelgras und Wiesenschwingel
- Callisto: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Miscanthus, Mohn und Lein
- Cerone 480 SL: Zulassungserweiterung in Dinkel, Sommerhartweizen und Winterhartweizen zur Halmfestigung
- Clearfield-Clentiga: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Sojabohne (Hülsenfrüchte trocken)
Änderung Handelsanme
- LS-PYRA (00B087-00) heißt jetzt TOMEC
NEU in PS Info: Anzeige des Reinkupfergehalte bei kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln
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Wie viel der kupferhaltigen Pflanzenschutzmittel oder welche Mengen sind in Kombinationen maximal einsetzbar?
Um der Praxis und der Beratung die Berechnung der Reinkupfergehalte bei der Ausbringung bzw. die Planung von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit dem LTZ Augustenberg die Wirkstoffgehalte der Kupfer-Verbindungen um die Angaben der Reinkupfergehalte ergänzt. Sie finden diese Angabe im Produktdatenblatt als Ergänzung zum Wirkstoffgehalt.
Neue Zulassungen und erneute Zulassungen im September-Update 2023
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im September-Update 2023 bekannt:
Neuzulassungen
- ALTIVATE (00B100-00) (Wirkstoffe Mefenpyr, Mesosulfuron) (A)
- Compola (00A876-00) (Wirkstoffe Cloquintocet, Diflufenican, Halauxifen-methyl, Prosulfocarb) (A)
- LS-PYRAC (00B087-00) (Wirkstoff Pyraclostrobin) (A)
- PROFESSOR (00B161-00) (Wirkstoff Prosulfocarb) (A)
- SINCLAIRE (00A946-00) (Wirkstoffe Cyprodinil, Fludioxonil) (G,O,W)
- Surrender (00A774-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (A)
- TENSIRA (00B091-00) (Wirkstoff Fluroxypyr) (A)
- Yukon (00A995-00) (Wirkstoffe Kupfersulfat (dreibasisch), Schwefel) (A,G,O,W)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau | W = Weinbau
Erneute Zulassungen
- Korvetto (028938-00) (A)
Erweiterungen der Zulassungen (siehe "Aktuelle Meldungen")
- Alginure Bio Schutz (Frutogard) (007839-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Roll-/Fertigrasen) gegen Dollarflecken und Schneeschimmel
- ARIANCE C: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Roll-/Fertigrasen) gegen Acker-Kratzdistel und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- ELATUS ERA (008406-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Roll-/Fertigrasen) gegen Puccinia-Arten und Rotspitzigkeit
- Ratron Gift-Linsen (025388-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Laubholz und Nadelholz (liegendes Holz in Folienlagern)
- VitiSan (027593-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen
VitiSan: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für VitiSan (027593-00) bekannt.
Gemüsebau
- gegen Botrytis-Arten in
- gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) in
- gegen Echte Mehltaupilze in Endivien, Feldsalat (01-008)
Obstbau
- gegen Grauschimmel (Botrytis cineraea) in
- gegen Gloeosporium-Arten in Kernobst (01-001)
Zierpflanzenbau
- gegen Echte Mehltaupilze in Zierpflanzen (01-014)
BVL-Fachmeldung: Berücksichtigung der 95 %-Abdriftminderungsklasse als Risikominderungsmaßnahme bei Anwendungen in Baumobst
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BVL-Fachmeldung vom 23.08.2023
Berücksichtigung der 95 %-Abdriftminderungsklasse als Risikominderungsmaßnahme bei Anwendungen in Baumobst
Neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Gewässerorganismen und Nichtzielarthropoden
Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel erteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmals für eine Anwendung mit Sprühapplikation in Baumobst abdriftmindernde Applikationstechnik der Klasse 95 % (gemäß Listung im Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ des Julius Kühn-Instituts) als Risikominderungsmaßnahme. Die Erweiterung der bestehenden Risikominderungsmaßnahmen betrifft derzeit nur Anwendungen, die andernfalls nicht zulassungsfähig wären.
In entsprechenden Anwendungsbestimmungen kann die 95 %-Abdriftminderungsklasse zur Minderung von möglichen Einträgen in benachbarte Saumstrukturen (Hecken, Feldraine etc.) bzw. Gewässer dienen. Diese neuen Anwendungsbestimmungen mit den Kodierungen NT1095-2 und NW607-3 (Wortlaut siehe unten) sind für das am 28. Juli 2023 zugelassene Pflanzenschutzmittel Carnadine 200 (00B072-00) formuliert worden. Somit wird die Zulassung der Anwendung gegen Apfelwickler in Apfel ermöglicht.
Derzeit stehen die neuen Anwendungsbestimmungen zur Umsetzung dieser weitergehenden Abdriftminderung neben den – für andere Anwendungen erteilten – Anwendungsbestimmungen des bisherigen Systems.
Eine grundsätzliche Einführung der 95 %-Abdriftminderungsklasse für alle Baumobstanwendungen ist geplant und wird im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung des Systems der Anwendungsbestimmungen zur Minderung von Abdrifteinträgen in Nichtzielflächen, insbesondere der NT-Anwendungsbestimmungen, berücksichtigt.
Wortlaut der neuen Anwendungsbestimmungen:
NT1095-2
Zum Schutz der Umwelt muss die Anwendung des Mittels mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Je nach verwendetem Gerät und unten aufgeführter Abdriftminderungsklasse sind die spezifischen im Verzeichnis genannten Verwendungsbestimmungen und zusätzlich der unten aufgeführte Abstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten. Die Einhaltung des Abstandes und der Verwendungsbestimmungen ist nicht erforderlich, wo an die behandelte Fläche unmittelbar angrenzend eine beruflich genutzte landwirtschaftliche oder gärtnerische Kultur angebaut wird.
95 % – 5 m
NW607-3
Zum Schutz der Umwelt muss die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Je nach verwendetem Gerät und unten aufgeführter Abdriftminderungsklasse sind die spezifischen im Verzeichnis genannten Verwendungsbestimmungen und zusätzlich der unten aufgeführte Abstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
95 % – 20 m
Zur BVL-Fachmeldung vom 23.08.2023
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